Freizeit + Tourismus Kunst + Kultur Rathaus + Gemeinde Wirtschaft + Infrastruktur

News
Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates
25.02.10 17:55
Alter: 156 Tage




am Montag, den 08. Februar 2010


N i e d e r s c h r i f t

über die Sitzung des Marktgemeinderates

am Montag, den 08. Februar 2010, 19.30 Uhr,

 

im Konferenzraum der Carl-Orff-Volksschule

 

            Dießen, den 08.02.2010 N

 

Zahl der Gemeinderatsmitglieder: 24

 

Anwesend: Erster Bürgermeister Kirsch, zweiter Bürgermeister Fastl, und die Gemeinderatsmitglieder Abenthum, Bagusat, Baur, Behl, Behrendt, Bippus, Hofmann, Kratzer, Kubat, Lotter, Maginot, Papesch, Dr. Salzmann, Sander, Sanktjohanser, Scharr, Steigenberger, Vetterl Alban, Vetterl Johann, Dr. Weber, Wilkening und Zirch

 

Entschuldigt fehlt: GR Schöpflin

 

Die Mitglieder des Marktgemeinderates wurden am 02.02.2010 ordnungsgemäß zur Sitzung geladen. Die Sitzung ist in ihrem ersten Teil öffentlich. Der Marktgemeinderat hat sich mit der Tagesordnung einverstanden erklärt.

 

Um 19.30 Uhr eröffnet der erste Bürgermeister die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Folgende Tagesordnungspunkte kommen zur Beratung:

 

  1. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses des Wasserwerkes für 2008
  2. Feststellung der Jahresrechnung 2008
  3. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2008
  4. Jahresrechnung 2008, Entlastung
  5. Änderung der Hundesteuersatzung
  6. Haushaltsplan 2010; Verabschiedung
  7. Finanzplanung 2011 – 2013
  8. Erlass der Haushaltssatzung 2010
  9. Photovoltaikanlagen auf gdl. Anwesen, Grundsatzentscheidung
  10. Feuerwehren, Bestätigung der Kommandanten

a) St. Georgen

b) Dettenschwang

c) Dettenhofen

  1. Seeanlagen, Durchfahrtserlaubnisse
  2. Widmung für Trauungen auf der „Dießen“
  3. Bekanntgaben und Anfragen

a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung

b) Termin Volksentscheid

c) Dr. Salzmann, offener Brief der CSU i.S. Ganztagsklasse und Mittelschule

 

 

 

Es werden folgende Beschlüsse gefasst:

1.   Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses des Wasserwerkes für 2008

 

Für das Wasserwerk des Marktes hat der Bayer. Kommunale Prüfungsverband den steuer-lichen Jahresabschluss für 2008 erarbeitet.

Die Bilanz zeigt zum 31.12.2008 folgendes Ergebnis:

 

 

 

Insgesamt bestehen zum 31.12.2008 steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 288.949,44 €.

 

Die Wassergebühren sind bis 31.12.2010 kalkuliert.

Die Gebühr beträgt seit 01.01.2005 je Kubikmeter 1,13 €.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, den steuerlichen Jahresabschluss 2008 für das gemeindliche Wasserwerk in der vorgelegten Form festzustellen.

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Die laufenden Verrechnungsschulden beim Markt sind weiterhin banküblich zu verzinsen.

(Abstimmung: 23:0 Stimmen)

 

 

2.   Feststellung der Jahresrechnung 2008

 

Die Jahresrechnung 2008 wurde lt. Niederschrift vom 30.11.2009 gemäß Art. 103 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die örtliche Rechnungsprüfung ergab keine wesentlichen Beanstandungen die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen, sodass die Verwaltung bittet, das Ergebnis der Jahresrechnung 2008 formell festzustellen.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Kratzer, berichtet vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung. Danach hat die Prüfung zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt. Auffällig bei der Prüfung der Gewerbesteuer waren die Ergebnisse bei einzelnen Filialisten im Vergleich zu manchen Dießener Gewerbetreibenden. Sehr positiv wird die erstmals eingesetzte Technik mittels Laptops erwähnt.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Jahresrechnung 2008 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt festzustellen:

 

(Abstimmung: 23:0 Stimmen)

 

 

3.   Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2008

Aus der Jahresrechnung 2008 ergeben sich über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von                                                                                                                                445.352,83

Diese verteilen sich auf:

            den Verwaltungshaushalt mit:                                   401.774,14 €

            und den Vermögenshaushalt mit:                               43.578,69 €

 

Es sind bereits genehmigt:

überplanmäßig durch Bürgermeister nach GeschO:           - 43.802,73 €

überplanmäßig durch Beschlüsse der Gremien:                 - 20.763,91 €

außerplanmäßig durch Bürgermeister nach GeschO:        -   9.940,79 €

außerplanmäßig durch Beschlüsse der Gremien:               - 28.224,17 €           - 102.731,60 €

 

verbleiben noch zu genehmigen:                                                                             342.621,23 €

davon sind überplanmäßig                                                   335.839,06 €

und außerplanmäßig                                                                 6.782,17 €

 

nachrichtlich:

noch ungenehmigte überplanmäßige Ausgaben:

Personalausgaben                                                                                            27.372,99 €

0.0331.8412    Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen                              6.773,00 €

0.0681.54..      Rathaus, Heiz- u. Reinigungskosten                                           1.837,78 €

0.1122.6360    Verkehrsüberwachung (gedeckt durch mehr Einnahmen)         7.948,91 €

0.1300.5450    Feuerwehren, Wasser- u. Abwassergebühren                              481,18 €

0.2140.5420    Schule, Heizkosten                                                                    10.606,44 €

0.2140.5433    Schule, Vergütung Reinigungsunternehmen                                  569,62 €

0.2140.54..      Schule, Strom, Wasser- u. Abwassergebühren                         2.300,18 €

0.4311.5420    Krankenhausstr. 7, Stromkosten (überw. durch Einnahme gedeckt)      425,60 €

0.4602.6319    Jugendtreff, Kinder- u. Jgd.Ferienprogr. (überw. d.Einnahmen gedeckt)2.142,89 €

0.4640.7008    Kindergärten, gesetzliche Personalkostenzuschüsse              32.768,25 €

0.4641.5420    Kinderhaus Riederau, Heizkosten                                                  371,63 €

0.5701.5400    Bad Sankt Alban, Bewirtschaftungskosten                                 1.316,24 €

0.5800.5400    Park u. Gartenanlagen mit Seeanlagen, Müll, Wasser usw.      3.458,76 €

0.7902.7130    Fremdenverkehrsförderung, Umlagen an Verbände                   2.310,98 €

0.8200.6300    Ortsbus (gedeckt durch entsprechend mehr Einnahmen)       18.488,74 €

0.8803.5010    Mietwohnungen lfd. Unterhalt                                           9.773,62 €

0.8803.5400/6360 Mietwohnungen Betriebs-/ Nebenkosten                              5.380,28 €

0.9000.8100    Gewerbesteuerumlage (bedingt durch Mehreinnahmen i.H.v.967.000,-€)  198.534,00 €

1.2140.9452    Schule, Erneuerung Fenster BA „B“                                            1.286,67 €

Kleinere Überschreitungen versch. HhSt.                                                           1.691,30 €

Summe:                                                                                                           335.839,06 €

 

noch ungenehmigte außerplanmäßige Ausgaben:

0.1191 ff Personalausgaben Hunde-WC                                                            5.672,17 €

0.7515.6365 Friedhof St.Johann, Kosten priv. Unternehmen (durch Einnahmen gedeckt) 1.110,00 €

Summe:                                                                                                               6.782,17 €

 

Die Verwaltung bittet, die verbleibenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2008 in Höhe von 342.621,23 € gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO zu genehmigen.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO die über-/und außerplan-mäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2008.

(Abstimmung: 23:0 Stimmen)

4.   Jahresrechnung 2008, Entlastung

 

Die Entlastung kann nach der Feststellung der Jahresrechnung erteilt werden, sobald die örtliche Prüfung abgeschlossen ist und sich hierbei keine wesentlichen Beanstandungen oder Unstimmigkeiten ergeben haben.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat hat heute das Ergebnis der Jahresrechnung 2008 festgestellt und sich mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Jahr 2008 einverstanden erklärt. Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung erteilt der Marktgemeinderat nach Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresrechnung 2008 die Entlastung.

(Abstimmung: 23:0 Stimmen)

 

 

 

5.   Änderung der Hundesteuersatzung

 

Unter Bezugnahme auf die Sitzung des Finanzausschusses vom 01.02.10 trägt Bgm. Kirsch folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer des Marktes Dießen am Ammersee vor:

 

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Dießen am Ammersee folgende Satzung:

 

 

 

 

§ 1

Änderung der Satzung

 

Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer des Marktes Dießen am Ammersee vom 28.11.2006 wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

 

„Die Steuer beträgt für jeden Hund jährlich 60,00 €.“

 

 § 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

 

Dießen am Ammersee, den 08.02.2010

Markt Dießen am Ammersee

 

Herbert Kirsch

Erster Bürgermeister

(Abstimmung: 23:0 Stimmen)

 

 

 

6.   Haushaltsplan 2010; Verabschiedung

 

Einleitend gibt Bgm. Kirsch einen kurzen Bericht zum Haushalt, insbesondere zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes und zu den Schulden und Rücklagen.

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgenden Haushaltsplan für das Jahr 2010:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzelplan Nr.

 

Einnahmen €

 

Ausgaben €

 

Verpfl.Erm. €

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0   Allgemeine Verwaltung

 

86.900

 

1.160.300

 

0

 

 

 

 

 

 

 

1   Öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

148.900

 

465.800

 

0

 

 

 

 

 

 

 

2   Schulen

 

235.100

 

851.000

 

0

 

 

 

 

 

 

 

3   Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

 

1.400

 

106.300

 

0

 

 

 

 

 

 

 

4   Soziale Sicherung

 

301.100

 

1.356.700

 

0

 

 

 

 

 

 

 

5   Gesundheit, Sport, Erholung

 

167.000

 

413.400

 

0

 

 

 

 

 

 

 

6   Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

 

147.600

 

1.421.600

 

0

 

 

 

 

 

 

 

7   Öffentliche Einrichtungen,

 

 

 

 

 

 

     Wirtschaftsförderung

 

274.400

 

853.800

 

0

 

 

 

 

 

 

 

8   Wirtschaftliche Unternehmen

 

 

 

 

 

 

     Grund- und Sondervermögen

 

1.805.200

 

1.639.800

 

0

 

 

 

 

 

 

 

9   Allgemeine Finanzwirtschaft

 

10.015.200

 

4.914.100

 

0

 

 

 

 

 

 

 

Summe Einzelplan 0 - 9

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

 

13.182.800

 

13.182.800

 

0

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0   Allgemeine Verwaltung

 

0

 

121.500

 

0

 

 

 

 

 

 

 

1   Öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

32.100

 

189.500

 

0

 

 

 

 

 

 

 

2   Schulen

 

323.200

 

385.200

 

0

 

 

 

 

 

 

 

3   Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

 

0

 

45.800

 

0

 

 

 

 

 

 

 

4   Soziale Sicherung

 

4.300

 

63.100

 

0

 

 

 

 

 

 

 

5   Gesundheit, Sport, Erholung

 

0

 

175.200

 

0

 

 

 

 

 

 

 

6   Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

 

956.000

 

2.066.600

 

0

 

 

 

 

 

 

 

7   Öffentliche Einrichungen,

 

 

 

 

 

 

     Wirtschaftsförderung

 

94.500

 

289.000

 

0

 

 

 

 

 

 

 

8   Wirtschaftliche Unternehmen

 

 

 

 

 

 

     Grund- und Sondervermögen

 

641.500

 

1.113.400

 

0

 

 

 

 

 

 

 

9   Allgemeine Finanzwirtschaft

 

3.707.000

 

1.309.300

 

0

 

 

 

 

 

 

 

Summe Einzelplan 0 - 9

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

5.758.600

 

5.758.600

 

0

 

 

 

 

 

 

 

Gesamthaushalt:

 

18.941.400

 

18.941.400

 

0

(Abstimmung: 23:0 Stimmen)

 

 

7.   Finanzplanung 2011 – 2013

 

Als Anlage zum Haushaltsplan 2010 ist die Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2013

festzulegen. Es ergibt sich folgendes Bild:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

 

 

     Tilgung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Volumen:

2011:

12.454.400,00 €

 

Zuführung:

-112.100,00 €

381.600,00 €

 

 

2012:

12.754.800,00 €

 

 

493.500,00 €

381.600,00 €

 

 

2013:

12.703.800,00 €

 

 

333.000,00 €

401.600,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Volumen:

2011:

4.820.800,00 €

   Neuverschuldung:

2.332.400,00 €

 

 

 

2012:

3.242.700,00 €

 

 

1.386.200,00 €

 

 

 

2013:

2.470.700,00 €

 

 

874.600,00 €

 

 

 

 

 

   Gesamt:

4.593.200,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die wesentlichen Maßnahmen bzw. Ausgaben der Finanzplanung im Vermögenshaushalt

sind in einer Aufstellung für die Gemeinderäte zusammengestellt.

 

 

 

 

 

 

(Abstimmung: 23:0 Stimmen)

 

 

8.   Erlass der Haushaltssatzung 2010

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Dießen am Ammersee

folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

 

 

§ 1

 

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festge-

setzt; er schließt

 

 

 

 

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

 

13.182.800,00 Euro

und

 

 

 

 

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

 

5.758.600,00 Euro

ab.

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorge-

sehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 3

 

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt

festgesetzt:

 

 

 

   1.

Grundsteuer

 

 

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

              310 v.H.

 

b) für die Grundstücke (B)

 

 

              310 v.H.

   2.

Gewerbesteuer

 

 

              380 v.H.

 

 

 

 

 

 

 

§ 5

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

 

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

 

2.000.000,00 Euro

festgesetzt.

 

 

 

 

 

§ 6

 

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 7

 

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dießen am Ammersee, den 08.02.2010

 

Markt Dießen  am Ammersee

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbert Kirsch

 

 

 

 

Erster Bürgermeister

(Abstimmung: 23:0 Stimmen)

 

 

9.   Photovoltaikanlagen auf gdl. Anwesen, Grundsatzentscheidung

 

Unter Bezugnahme auf die knappe Abstimmung in der Finanzausschusssitzung am 01.02. 2010, in der es um den Haushaltsansatz für vom Markt in Auftrag gegebene Installationen von Photovoltaikanlagen auf dem Haupt- und Nebengebäude am Bauhof sowie an der Schule (BA D) ging, wird noch einmal die Möglichkeit zu einer grundsätzlichen Aussprache eröffnet.

 

Herr Gdr. Dr. Salzmann erschienen (Verspätung war bereits vor der Sitzung entschuldigt).

 

Wie bei den Haushaltsberatungen wird die Angelegenheit erneut kontrovers diskutiert. Gegen das Projekt wird vor allem vorgebracht, dass eine kommunale Betätigung im Bereich der Energiewirtschaft nicht als gemeindliche Aufgabe gesehen wird. Außerdem werden Zweifel in Bezug auf die bisher vorgetragenen Rentabilitätsberechnungen vorgebracht.

 

Befürworter der Maßnahme sehen vordergründig die Erzielung von Einnahmen oder betonen den Vorbildcharakter einer Kommune. Die positiven Erfahrungen aus dem Bereich der Landwirtschaft werden betont. Um eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können, sollte die Verwaltung beauftragt werden, entsprechende Angebote mit nachvollziehbaren Renditeberechnungen anzufordern.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, für die Dächer am Bauhof und an der Schule Angebote mit entsprechenden Renditeberechnungen einzuholen. Die Angebote sind dem Gremium zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)

10. Feuerwehren, Bestätigung der Kommandanten

a) St. Georgen

 

Am 08.01.2010 wurden bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr St. Georgen folgende Personen gewählt:

Thomas Steigenberger, Erster Kommandant

Vinzenz Zarbo, Stellvertretender Kommandant

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestätigt den Kommandanten und dessen Stellvertreter in ihrem jeweiligen Amt bei der Freiwilligen Feuerwehr St. Georgen.

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)

 

 

b) Dettenschwang

 

Am 12.01.2010 wurden bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Dettenschwang folgende Personen gewählt:

Christian Scharr, Erster Kommandant

Florian Wegele, Stellvertretender Kommandant

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestätigt den Kommandanten und dessen Stellvertreter in ihrem jeweiligen Amt bei der Freiwilligen Feuerwehr Dettenschwang.

(Abstimmung: 23:0 Stimmen, ohne Scharr)

 

 

c) Dettenhofen

 

Am 14.01.2010 wurden bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Dettenhofen folgende Personen gewählt:

Herbert Ruch, Erster Kommandant

Andreas Baur, Stellvertretender Kommandant

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestätigt den Kommandanten und dessen Stellvertreter in ihrem jeweiligen Amt bei der Freiwilligen Feuerwehr Dettenhofen.

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)

 

 

11. Seeanlagen, Durchfahrtserlaubnisse

 

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 1180 Zufahrtsberechtigungen für die Seeanlagen von der Marktgemeinde Dießen am Ammersee ausgestellt. Davon waren 930 für die Segelschule. Bisher wurden die Zufahrtsberechtigungen befristet auf ein Jahr ausgestellt.

 

Nach dem der Bahnübergang vor dem P+R Parkplatz am Bahnhof hinüber zu den Seeanlagen fast fertig gestellt worden ist, sollte auch die Anzahl der ausgestellten Zufahrtsberechtigungen reduziert werden.

 

Auch die ausgewiesenen Parkflächen innerhalb des gesperrten Bereichs können wieder abgeschafft werden, da durch den Bahnübergang nur noch ein kurzer Fußweg vom P+R Parkplatz zu den Seeanlagen besteht. Des weiteren ist der Übergang auch behindertengerecht gebaut. Schwerbehinderte mit Parkausweis können ebenfalls die ausgewiesenen Parkflächen auf dem P+R Parkplatz nutzen.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb folgende Regelungen vor:

Gebührenfreie Zufahrtsberechtigungen:

 

-          Grundstückseigentümer und Besitzer von Bootshütten sollen auch zukünftig eine gebührenfreie Zufahrtsberechtigung für ihre Fahrzeuge erhalten um möglichst einfach auf ihre eigenen Grundstücke gelangen zu können. Die Ausweise sollten auf einen Zeitraum von 3 Jahren befristet werden. Auch die Feriengäste von Ferienwohnungen in den Seeanlagen erhalten gebührenfreie Zufahrtsberechtigungen, soweit diese auf dem eigenen Grundstück parken können. Diese Ausweise sollten auf den Zeitraum des Besuchs befristet werden.

 

-          Mitglieder des Segelclubs erhalten durch den Segelclub eine gebührenfreie Zufahrtsberechtigung, da diese wie Anlieger zu werten sind.

 

-          Fischer und sonstige Gewerbetreibende, welche aus beruflichen Gründen in die Seeanlagen einfahren müssen, erhalten eine gebührenfreie Zufahrtsberechtigung (z. B. Kaminkehrer, Reparaturfirmen, Bootsverleiher, Anlieferungen für den ADK-Pavillon und Kiosk). Auch diese Ausweise sollten auf einen Zeitraum von 3 Jahren befristet werden.

 

Keine Zufahrtsberechtigungen:

 

-          Mieter von Bootsliegeplätzen oder Bojen (z.B. bei Firma Ringmaier bzw. bei der Staatl. Schlösser- und Seenverwaltung)

 

-          Segelschüler der Segelschule (z.B. Ammersee Segelschule Marx)

 

-          Schwerbehinderte mit Parkausweis, da ausreichend Parkmöglichkeiten auf dem P+R Parkplatz am Bahnhof vorhanden sind

 

Personen, welche nach o. g. Regelung keine Zufahrtsberechtigungen erhalten würden, aber eine einmalige größere Lieferung tätigen müssen (z. B. Slippen eines Bootes im Frühjahr/Herbst, Bestücken eines Bootes im Frühjahr/Herbst, Betanken von Motorbooten, Umzug o.ä.) können eine auf den benötigten Zeitraum befristete Genehmigung erhalten. Diese Ausnahmegenehmigung kann gebührenfrei erteilt werden.

 

Für Veranstaltungen (z. B. Töpfermarkt, Regatten des DSC o.ä.) können Ausnahmeregelungen getroffen werden.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Entfernung der Parkflächen innerhalb des gesperrten Bereiches sowie die zukünftige Ausgabe der Zufahrtsberechtigungen wie vorgeschlagen.

(Abstimmung: 23:0 Stimmen ohne Dr. Salzmann)

 

 

12.Widmung für Trauungen auf der „Dießen“

 

Nach einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 01.09.2009 können die Gemeinden weitere Orte außerhalb des Standesamtes zu Eheschließungsorten widmen (§1 Abs.2 PStG, Art.1 AGPStG). Für den Ort der Eheschließung sind Räumlichkeiten vorzusehen, die den Standesbeamten in die Lage setzen, seine in der Mitwirkung an der Eheschließung und der Beurkundung bestehende Amtshandlung ordnungsgemäß durchzuführen. Nach § 14 Abs. 2 PStG soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden.

 

Das Standesamt stellt zusammenfassend fest, dass alle Vorraussetzungen für die Widmung des Schaufelraddampfers RMS Diessen als Eheschließungsort vorliegen. Alle Aufenthaltsräume auf dem Schiff (Hecksalon, Bugsalon und Sonnendeck) sind zur Durchführung einer würdigen Eheschließung geeignet. Es wird deshalb vorgeschlagen, das gesamte Schiff als möglichen Trauungsort  zu widmen. Vorraussetzung für die Vornahme der Eheschließung durch das Standesamt Dießen am Ammersee ist das Anmieten des Schiffes durch die Brautleute und das Anlegen des Schiffes während der Trauungszeremonie am Dampfersteg in Dießen am Ammersee, d.h. am Steg muss das Schiff während der Eheschließung fest vertäut sein.

 

Beschluss:

Die Marktgemeinde Dießen am Ammersee widmet den Schaufelraddampfer RMS Diessen als Trauungsschiff. Die Vornahme einer Trauung während der Anlegezeit am Dampfersteg der Seeanlagen in Dießen am Ammersee ist in den Bereichen Bugsalon, Hecksalon und Sonnendeck durch einen Standesbeamten bzw. einer Standesbeamtin des Standesamts Dießen am Ammersee möglich. Für Bürger aus Riederau soll auf Wunsch auch eine Trauung am Dampfersteg in Riederau möglich sein.

(Abstimmung: 24:0 Stimmen)

 

 

13.Bekanntgaben und Anfragen

 

a) Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung

 

-          Kündigung des Bestattungsvertrages für den Friedhof St. Johann und neue Ausschreibung zum 23.06.2010

 

 

b) Termin Volksentscheid

 

Wegen der notwendigen Mitwirkung beim Volksentscheid werden die Gemeinderäte gebeten, sich Sonntag, den 04.07.2010, vorzumerken.

 

 

c) Dr. Salzmann, offener Brief der CSU i.S. Ganztagsklasse und Mittelschule

 

Herr Gdr. Dr. Salzmann berichtet, dass er im Namen der Dießener CSU einen offenen Brief an Kultusminister Dr. Spaenle gerichtet hat mit dem eindringlichen Appell, bezüglich der beantragten zweiten 5. Ganztagsklasse und wegen des Titels Mittelschule eine baldige Entscheidung im Sinn der Dießener Anträge zu treffen.

 

                                                                                           

 

Ende der Sitzung 21.30 Uhr

 

 

 

Kirsch, Erster Bürgermeister

 

 

 

Neugebauer, Schriftführer

 








<- Zurück zu: Aktuelles

Nach oben

zurück

Aktuelles
Suche Kontakt Diverses   Impressum

Home

Copyright  - POB EDV-Systeme