Fälligkeit der Grund-, Gewerbe- und Zweitwohnungssteuer
Bekanntmachung
Fälligkeit der Grund-, Gewerbe- und Zweitwohnungssteuer
Der Markt Dießen am Ammersee erinnert daran, dass die am 15.05.2013 fällig werdenden Grund-, Gewerbe- und Zweitwohnungssteuerzahlungen für das II. Quartal 2013 bis spätestens 15.05.2013 an die Marktkasse zu entrichten sind.
Diese Erinnerung ist gegenstandslos, wenn der Marktkasse bereits eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung vorliegt bzw. bis spätestens 14.05.2013 erteilt wird. Bareinzahlungen sind bei der Marktkasse nicht möglich.
Für die Überweisungen stehen folgende Konten der Marktkasse zur Verfügung (bitte geben Sie unbedingt die Steuerart sowie ihre siebenstellige Personenkonto-Nummer -PK.Nr.- an):
Sparkasse Landsberg-Dießen
BLZ 700 520 60 Kto.Nr. 110 106
Landsberg-Ammersee Bank eG Dießen
BLZ 700 916 00 Kto.Nr. 120 50
Raiffeisenbank Lech-Ammersee eG Dießen
BLZ 701 695 41 Kto.Nr. 500 550
Postbank München
BLZ 700 100 80 Kto.Nr. 15 968 801
Durch die rechtzeitige Entrichtung der Steuern werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Unkosten für weitere Maßnahmen vermieden.
Markt Dießen am Ammersee
02.05.2013
Herbert Kirsch,
Erster Bürgermeister