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Bekanntmachung der Steuertermine
06.05.13 10:27
Alter: 19 Tage




Fälligkeit der Grund-, Gewerbe- und Zweitwohnungssteuer


 Bekanntmachung

Fälligkeit der Grund-, Gewerbe- und Zweitwohnungssteuer


Der Markt Dießen am Ammersee erinnert daran, dass die am 15.05.2013 fällig werdenden Grund-, Gewerbe- und Zweitwohnungssteuerzahlungen für das II. Quartal 2013 bis spätestens 15.05.2013 an die Marktkasse zu entrichten sind.

Diese Erinnerung ist gegenstandslos, wenn der Marktkasse bereits eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung vorliegt bzw. bis spätestens 14.05.2013 erteilt wird. Bareinzahlungen sind bei der Marktkasse nicht möglich.

Für die Überweisungen stehen folgende Konten der Marktkasse zur Verfügung (bitte geben Sie unbedingt die Steuerart sowie ihre siebenstellige Personenkonto-Nummer -PK.Nr.- an):

 

Sparkasse Landsberg-Dießen   

BLZ 700 520 60  Kto.Nr. 110 106


Landsberg-Ammersee Bank eG Dießen

BLZ 700 916 00  Kto.Nr. 120 50


Raiffeisenbank Lech-Ammersee eG Dießen 

BLZ 701 695 41 Kto.Nr.  500 550


Postbank München    

BLZ 700 100 80 Kto.Nr. 15 968 801


Durch die rechtzeitige Entrichtung der Steuern werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Unkosten für weitere Maßnahmen vermieden.


Markt Dießen am Ammersee
02.05.2013

 


Herbert Kirsch,
Erster Bürgermeister 








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