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Kinderreisepass: Aktuelle Informationen zur Gesetzesänderung

    Seit 01.01.2024 können keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon grundsätzlich unberührt.

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die Änderung hinsichtlich des Kinderreisepasses sowie die neue Gebühr für die Ausstellung von Pässen ab 01.01.2024 informieren.

    Der Gesetzgeber hat das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens verabschiedet. Dies wurde am 12.10.2023 im BGBl. 2023 Nr. 271 veröffentlicht.

    Wichtiges für Sie zu wissen:

    • Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
    • Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat.
    • Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.
    • Ab 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 €.

     

    Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.de

    Ihre Marktgemeinde Dießen am Ammersee

     

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