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Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

    Wahlberechtigte können der Datenweitergabe auch bei zulässigen Abfragen widersprechen

    Im Hinblick auf die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 weisen wir auf das Widerspruchsrecht der Wahlberechtigten hin.

    Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können gemäß § 50 Abs.1 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskünfte über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift von Wahlberechtigten von der Meldebehörde einholen. Diese Datenabfrage wird zumeist für Wahlwerbung verwendet und erfolgt nur im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs Monaten vor der Wahl.

    Gemäß § 50 Abs. 5 BMG haben die betroffenen Personen das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Bürgerinnen und Bürger, die nicht möchten, dass ihre Daten bei etwaigen zulässigen Anfragen von Parteien an diese übermittelt werden, sollen dies bitte umgehend gegenüber dem Markt Dießen am Ammersee, Einwohnermeldeamt, Marktplatz 1 in Dießen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bekannt geben, sofern Dießen der alleinige Wohnsitz oder Hauptwohnsitz ist.

    Digital ist der Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre übrigens auch möglich:
    Übermittlungssperren | Markt Dießen (buergerservice-portal.de)

    Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenlos und gilt bis auf Widerruf.

     

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