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Einführung Parkraumbewirtschaftung auf bestimmten Flächen

    Foto: Pixabay Hinweis auf Parken mit Parkschein

    Parkscheinautomaten werden ab 26.01.2023 aufgestellt

    Gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 11.07.2022 zur Einführung einer Parkraumbewirtschaftung werden ab 26.01.2023 Parkscheinautomaten aufgestellt. Betroffene Stellflächen sind die Parkplätze in der Von-Eichendorff-Straße, am Marienmünster, am Klosterhof (Ecke Am Kirchsteig) sowie der P&R-Parkplatz am Bahnhof mit der angrenzenden Kiesfläche an der Markthalle.

    Auf diesen Parkflächen ist nach dem Aufstellen der Parkscheinautomaten das Abstellen von Fahrzeugen nur noch mit gelösten Parkscheinen oder elektronisch erworbenem Ticket (Handyticket) gestattet.

    Die Gebührenpflicht auf den genannten Parkflächen gilt samstags und sonntags sowie an Feiertagen jeweils von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Dabei ist die erste Stunde auf allen Parkflächen kostenfrei mit Ausnahme des Parkplatzes am Marienmünster. Hier sind die ersten beiden Stunden ohne Gebühr nutzbar.

    Die Parkgebühren betragen 1,50 € für jede weitere angefangene Stunde (60 Minuten), jedoch höchstens 6,00 € für 24 Stunden (Tagesticket). Für das Parken auf den ausgewiesenen Flächen kann jeweils eine Monatskarte am Parkscheinautomaten oder als Handyticket (Easypark) erworben werden. Auf die Monatskarte PKW entfällt eine Gebühr von 12,00 €, sie ist nicht auf andere Personen oder Fahrzeuge übertragbar. Soweit Umsatzsteuer gesetzlich entsteht, verstehen sich die Parkgebühren inklusive der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

    Als Hinweis auf die nun geltende Gebührenpflicht auf den Parkflächen wurde eine entsprechende Beschilderung aufgestellt.

    Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und Beachtung der geänderten Parkregelungen gebeten.

     

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